
Was Neues
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 die revidierten Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnungen verabschiedet. Diese Änderungen betreffen auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Autobahnen von leichten Motorfahrzeugen mit Anhängern bis 3,5 Tonnen. Die Höchstgeschwindigkeit wird von 80 km/h auf 100 km/h erhöht, sofern Anhänger und Zugfahrzeug für diese Geschwindigkeit zugelassen sind. Die entsprechenden Zulassungsinformationen findet man in den technischen Dokumenten des Anhängers oder können bei dem Fahrzeugverkäufer in Erfahrung gebracht werden. Der Bundesrat hat diese Änderungen per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
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