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Vermietung

Allgemeine Bedingungen

 

Im Mietpreis inbegriffen sind :

  • Aussenreinigung des Mietfahrzeuges.
  • Parkplatz für Ihr Privatfahrzeug (während der Mietdauer und auf eigenes Risiko).
  • Vollkaskoversicherung für das Mietfahrzeug. (Selbstbehalt Fr. 1'000.- pro Schaden, gegen spezielle Zusatzversicherung ausschliessbar).

 

Gas : 

Jedes Fahrzeug enthält 2 Gasfllaschen mit je 10,5 kg. Eine Pauschale von Fr. 60.- wird für die Benutzung der ersten Gasfllasche berechnet. Bei Benutzung der zweiten Gasflasche wird eine weitere Pauschale von Fr. 60.- berechnet.

 

Schadenversicherung :

Reisemobile :
Unbegrenzte Haftpflichtversicherung, (Selbstbehalt Fr. 500.- pro Schaden, nicht ausschliessbar).

Wohnwagen :
Diese sind, solange sie am Zugfahrzeug angehängt sind, über die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges und gegen Haftpflichtschäden versichert.

Feuer-, Glas- und Wildschäden sind versichert (ohne Selbstbehalt). Die Scheinwerfer sind nicht versichert. Persönliche Gegenstände sind über die Hausratversicherung des Mieters abzudecken.
Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind (Missachtung der Fahrzeughöhe etc.), sind nicht versichert. Rückführung des Mietfahrzeugs und Rückführungskosten: bis zu Fr. 500.- pro Person (unter Vorweisung der Belege) bei Unfällen und größeren Schäden. 

Die Reparaturkosten ab Fr. 50.- für ausgeführte Reparaturen, (mit vorgängigem Einverständnis des Vermieters) werden unter Vorweisung detaillierter Quittungen rückvergütet.

Annullationskosten

Auch im Falle einer Krankheit muss der Mietvertrag gegenüber Bantam Camping zu 100% erfüllt werden.

Deshalb empfehlen wir den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung bei einem Drittanbieter. Damit kann man bei unvorhersehbaren Ereignissen, die zu einer Annullation des Mietvertrages führen können, eine Rückerstattung der Annullationskosten bei seinem Versicherer beantragen.

Fahrer/in :

Mindestalter 23 Jahre - gültiger Führerausweis für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Kat. B) seit mindestens 2 Jahren (Ausnahme schwere Motorwagen mit Führerausweis Kat. C1); bitte dem Mietvertrag eine Fotokopie des gültigen Führerausweises beilegen. Das Mietfahrzeug darf nicht durch andere als im Mietvertrag erwähnte Personen gefahren werden. Es ist verboten, mit dem Mietfahrzeug Fahrten und Transporte gegen Bezahlung zu tätigen, das Mietfahrzeug an andere Personen weiterzuvermieten und/oder Fahrstunden damit zu unterrichten. 

Personen, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind und nicht über eine gültige Niederlassungsbewilligung verfügen, müssen ausserdem bei Vertragsabschluss eine Kopie des gültigen Passes hinterlegen.

 

Zugfahrzeug für Mietwohnwagen :

Der Mieter ist verantwortlich, dass das Gesamtgewicht des gemieteten Wohnwagens und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht überschritten wird. Der Mietwohnwagen verfügt über eine 13-polige 12 Volt-Stromzuleitung. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung, wenn im angehängten Zustand, Leuchten ausserhalb und innerhalb des Wohnwagens nicht funktionieren sollten.

 

Übernahme und Rückgabe des Mietfahrzeugs :

Das Mietfahrzeug muss zu den im Mietvertrag festgelegten Zeiten übernommen und zurückgegeben werden.

Ohne vorherige Vereinbarung wird jede verspätete Stunde mit Fr. 60.- verrechnet. 

Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Mietfahrzeug sorgfältig umzugehen. Er achtet selber auf das reibungslose Funktionieren des Mietfahrzeugs. Der Mieter kontrolliert den Öl- und Kühlwasserstand sowie den Reifendruck bei jedem Tank-Stopp. Festgestellte Schäden und Mängel sind dem Vermieter unverzüglich und unaufgefordert zu melden.

Für allfällige Unannehmlichkeiten (Wartezeiten, Unterkunft, usw.), welche durch die Reparatur am Mietfahrzeug entstehen sollten, übernehmen wir keine Haftung.

Modelländerungen sowie Änderungen der Übernahmezeiten die durch Unvorhergesehenes wie Unfälle, Schäden, verspäteter Rückgabe durch den Vormieter usw. verursacht werden, bleiben ausdrücklich vorbehalten, ohne vorgängige Mitteilung durch den Vermieter. 

Angenommen, der Mieter kann das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückbringen (Panne, Unfall, usw.), gehen die Kosten für Aufwendungen, welche nicht durch die Rückführungsversicherung gedeckt sind, zu Lasten des Mieters.

Das Reisemobil muss mit vollem Treibstofftank zurückgebracht werden. Bei fehlendem Diesel werden ihm mindestens Fr. 50.- verrechnet.

 

Unfall :

Bei Unfällen muss der Mieter unverzüglich die Polizei sowie den Vermieter benachrichtigen. Der Mieter muss auf die Ausstellung eines Polizeirapportes bestehen. Der Mieter oder der Fahrer darf keine mündlichen und schriftlichen Schuldzugeständnisse machen.

 

Verdeckte Schäden :

Sollten verdeckte oder unbemerkte Mängel/Schäden nach erfolgter Mietabrechnung durch den Vermieter festgestellt werden, so hat dieser Anrecht darauf, den Mieter zu belangen und ihn entsprechend zur Verantwortung zu ziehen.

 

Gerichtsstand :

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien ausschliesslich den Gerichtsstand des Vermieters.

 

Zahlung und Mietkaution :

Bei Vertragsabschluss werden 30% der Mietgebühr gemäss Vertrag fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietantritt mittels Banküberweisung zu bezahlen. Bei "last minute" Angeboten ist die Mietgebühr bei Vertragsabschluss fällig.

Bei Mietantritt ist eine Kaution von Fr. 1‘000.- mittels Kreditkarte zu hinterlegen.

Die Kaution deckt teilweise die Selbstbehalte für die Teil- und Vollkaskoversicherung und ist nicht Bestandteil der Mietkosten (sondern zuzüglich zum eigentlichen Mietpreis) und wird nach Rückgabe des Mietfahrzeuges (in einwandfreiem Zustand) dem Mieter zurückbezahlt, unter Vorbehalt von Unfall oder sonstigen Schäden.

 

Die Innenreinigung :

Die Innenreinigung des Mietfahrzeugs ist nicht im Mietpreis inbegriffen. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug in gereinigtem Zustand zurückzugeben, oder (gegen Bezahlung) in unserer Werkstatt reinigen zu lassen.

Das WC und der Schmutzwassertank müssen durch den Mieter entleert werden (nicht in der vom Vermieter angebotenen Innenreinigung eingeschlossen). Andernfalls wird eine Gebühr von Fr. 150.- verrechnet. 

Eine zusätzliche Gebühr für Innenreinigung wird verrechnet, sollte das Fahrzeug in ungenügend gereinigtem oder sehr schmutzigem Zustand retourniert werden. 

Das Geschirr ist in sauberem Zustand zurückzubringen. Mitgeführte Tiere dürfen nicht auf der Polsterung liegen. Verschmutzungen (Haare usw.) die durch die mitgeführten Tiere verursacht werden, müssen durch den Mieter gereinigt werden und sind nicht durch eine im Voraus bezahlte Innenreinigung gedeckt. Sollte die Reinigung nicht genügend ausgeführt sein, wird eine Gebühr nach Aufwand in Rechnung gestellt.


Die obgenannten Preise verstehen sich inkl. MwSt. Änderungen und Irrtum vorbehalten.

8. Dezember 2023

 

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